Die Mitglieder des Helmstedter Tennis-Verein e.V. sind über den Sportversicherungsvertrag
des LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) bei der ARAG Sportversicherung versichert.
Die folgende Übersicht erläutert in verständlicher Form, wann Versicherungsschutz besteht
und welche Leistungen im Schadenfall vorgesehen sind.
Hinweis: Verbindlich sind ausschließlich der Sportversicherungsvertrag des LSB Niedersachsen
und das jeweils aktuelle Merkblatt der ARAG Sportversicherung.
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich bei allen Tätigkeiten, die dem Zweck des Vereins dienen, insbesondere bei:
Ebenfalls mitversichert ist der unmittelbare Hin- und Rückweg zu versicherten Vereinsveranstaltungen, z. B. zu Punktspielen, Turnieren oder offiziellem Training, sofern der Weg ohne sachfremde Unterbrechung erfolgt.
Versichert sind typische Sportunfälle, das heißt plötzlich von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die eine Gesundheitsschädigung verursachen, zum Beispiel:
Nicht als Unfall gelten insbesondere:
Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Auszug der Unfallleistungen für erwachsene Mitglieder (Stand: Kurzmerkblatt Sportversicherung LSB Niedersachsen, 01.03.2022):
| Leistung | Versicherungssumme |
|---|---|
| Todesfallleistung | 5.000 € (+ 1.000 € je unterhaltsberechtigtem Kind) |
| Invalidität 20 % | 5.000 € |
| Invalidität 30 % | 9.500 € |
| Invalidität 40 % | 13.000 € |
| Invalidität 50 % | 30.000 € |
| Invalidität 60 % | 45.000 € |
| Invalidität 70 % | 65.000 € |
| Invalidität 90–100 % | bis 130.000 € |
| Übergangsleistung nach 6 Monaten | 1.000 € |
| Übergangsleistung nach 9 Monaten | weitere 1.000 € |
| Zahnschäden (Unfallfolge) | bis 2.600 € |
| Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte | 75 € pro Schadenfall |
Die Invaliditätsentschädigung richtet sich nach dem ärztlich festgestellten Invaliditätsgrad. Maßgeblich sind die detaillierten Bestimmungen im Sportversicherungsvertrag.
Für Kinder und Jugendliche gelten gesonderte Regelungen über den kommunalen Schadenausgleich. Im Überblick (Stand Kurzmerkblatt 01.03.2022):
| Leistung | Summe (maximal) |
|---|---|
| Bestattungskosten | bis 5.000 € |
| Bergungs- und Überführungskosten | bis 5.200 € |
| Invaliditätsentschädigung | bis 130.000 € |
| Kosten der Angehörigen | bis 1.200 € |
| Heilbehandlungskosten | bis 2.000 € |
| Zahnbehandlung / Zahnersatz | bis 600 € |
| Unfall-Zusatzleistungen Zahn | bis 2.600 € |
| Brillen / Hörgeräte | 75 € |
Die Haftpflichtversicherung schützt den Verein und seine Mitglieder, wenn Dritten im Rahmen des Vereinsbetriebs ein Schaden zugefügt wird (z. B. Personen- oder Sachschaden). Im Überblick (Auszug):
| Schadensart | Deckungssumme je Schadenfall |
|---|---|
| Personen- und Sachschäden | 10 Mio. € (pauschal) |
| Mietsachschäden an Gebäuden | 250.000 € |
| Mietsachschäden an beweglichen Sachen | 50.000 € |
| Leitungs-/Abwasserschäden an Mieträumen | 5 Mio. € |
| Schlüsselverlust (z. B. Vereins- oder Bereichsschlüssel) | 10.000 € |
| Umwelthaftpflicht | 5 Mio. € |
| Vermögensschäden (z. B. D&O) | 250.000 € |
| Rechtsschutz | 100.000 € (erweitert: 500.000 €) |
Damit Ansprüche nicht an Formalien scheitern, gilt im Schadenfall:
Ein Beinbruch ist ein klassischer Unfall im Sinne der Sportversicherung. Die Kosten der medizinischen Behandlung werden in der Regel vollständig von der eigenen Krankenkasse übernommen.
Die Sportversicherung leistet zusätzlich in folgenden Konstellationen:
Ein normal heilender Beinbruch ohne langfristige Folgen führt in der Praxis häufig zu keiner Geldleistung aus der Unfallversicherung, da keine dauerhafte Invalidität vorliegt und die Kriterien für Übergangsleistungen nicht erfüllt sind.
Wichtiger Hinweis:
Diese Übersicht hat den Stand Dezember 2025 und dient der Information unserer Mitglieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Unterlagen des LandesSportBund Niedersachsen e.V.
und der ARAG Sportversicherung. Bei Fragen hilft der Vorstand des Helmstedter Tennis-Verein e.V. gerne weiter.