Versicherungsschutz für Mitglieder des Helmstedter Tennis-Verein e.V.

Die Mitglieder des Helmstedter Tennis-Verein e.V. sind über den Sportversicherungsvertrag des LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) bei der ARAG Sportversicherung versichert. Die folgende Übersicht erläutert in verständlicher Form, wann Versicherungsschutz besteht und welche Leistungen im Schadenfall vorgesehen sind.
Hinweis: Verbindlich sind ausschließlich der Sportversicherungsvertrag des LSB Niedersachsen und das jeweils aktuelle Merkblatt der ARAG Sportversicherung.


1. Wann besteht Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht grundsätzlich bei allen Tätigkeiten, die dem Zweck des Vereins dienen, insbesondere bei:

  • regulärem Tennisspielen auf der Vereinsanlage (auch privat verabredete Spielrunden von Mitgliedern),
  • offiziellem Training, Jugend- und Mannschaftstraining,
  • Vereinsturnieren, Clubmeisterschaften, vereinsinternen Ranglisten- und Ladder-Matches,
  • Verbandsspielen (Punktspielen) sowie offiziellen Turnieren,
  • Trainerstunden, auch mit externen Trainern, sofern diese auf der Anlage stattfinden und vom Verein geduldet sind,
  • offiziellen Vereinsveranstaltungen (z. B. Arbeitseinsätze, Versammlungen, Feiern, Jugendaktionen),
  • ehrenamtlichen Tätigkeiten für den Verein (z. B. Vorstand, Platzwart, Trainer, Betreuer).

Ebenfalls mitversichert ist der unmittelbare Hin- und Rückweg zu versicherten Vereinsveranstaltungen, z. B. zu Punktspielen, Turnieren oder offiziellem Training, sofern der Weg ohne sachfremde Unterbrechung erfolgt.


2. Welche Unfälle sind versichert?

Versichert sind typische Sportunfälle, das heißt plötzlich von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die eine Gesundheitsschädigung verursachen, zum Beispiel:

  • Stürze auf dem Platz (z. B. Umknicken, Ausrutschen),
  • Zusammenstöße mit Mitspielenden,
  • Balltreffer (z. B. an Arm, Auge, Gesicht),
  • Verletzungen bei der Platzpflege (Abziehen, Linien fegen, Netze bedienen),
  • Unfälle auf Wegen der Vereinsanlage oder im Vereinsheim im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb.

Nicht als Unfall gelten insbesondere:

  • Abnutzungs- und Überlastungsschäden (z. B. „Tennisarm“, Rückenprobleme, Sehnenreizungen),
  • reine Verschleißerscheinungen und chronische Leiden,
  • Erkrankungen ohne konkretes Unfallereignis.

3. Versicherungssummen – Erwachsene

Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Auszug der Unfallleistungen für erwachsene Mitglieder (Stand: Kurzmerkblatt Sportversicherung LSB Niedersachsen, 01.03.2022):

Leistung Versicherungssumme
Todesfallleistung 5.000 € (+ 1.000 € je unterhaltsberechtigtem Kind)
Invalidität 20 % 5.000 €
Invalidität 30 % 9.500 €
Invalidität 40 % 13.000 €
Invalidität 50 % 30.000 €
Invalidität 60 % 45.000 €
Invalidität 70 % 65.000 €
Invalidität 90–100 % bis 130.000 €
Übergangsleistung nach 6 Monaten 1.000 €
Übergangsleistung nach 9 Monaten weitere 1.000 €
Zahnschäden (Unfallfolge) bis 2.600 €
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte 75 € pro Schadenfall

Die Invaliditätsentschädigung richtet sich nach dem ärztlich festgestellten Invaliditätsgrad. Maßgeblich sind die detaillierten Bestimmungen im Sportversicherungsvertrag.


4. Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre)

Für Kinder und Jugendliche gelten gesonderte Regelungen über den kommunalen Schadenausgleich. Im Überblick (Stand Kurzmerkblatt 01.03.2022):

Leistung Summe (maximal)
Bestattungskosten bis 5.000 €
Bergungs- und Überführungskosten bis 5.200 €
Invaliditätsentschädigung bis 130.000 €
Kosten der Angehörigen bis 1.200 €
Heilbehandlungskosten bis 2.000 €
Zahnbehandlung / Zahnersatz bis 600 €
Unfall-Zusatzleistungen Zahn bis 2.600 €
Brillen / Hörgeräte 75 €

5. Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung schützt den Verein und seine Mitglieder, wenn Dritten im Rahmen des Vereinsbetriebs ein Schaden zugefügt wird (z. B. Personen- oder Sachschaden). Im Überblick (Auszug):

Schadensart Deckungssumme je Schadenfall
Personen- und Sachschäden 10 Mio. € (pauschal)
Mietsachschäden an Gebäuden 250.000 €
Mietsachschäden an beweglichen Sachen 50.000 €
Leitungs-/Abwasserschäden an Mieträumen 5 Mio. €
Schlüsselverlust (z. B. Vereins- oder Bereichsschlüssel) 10.000 €
Umwelthaftpflicht 5 Mio. €
Vermögensschäden (z. B. D&O) 250.000 €
Rechtsschutz 100.000 € (erweitert: 500.000 €)

6. Verhalten im Schadenfall

Damit Ansprüche nicht an Formalien scheitern, gilt im Schadenfall:

  • Unfall oder Schaden unverzüglich beim Vorstand bzw. der Versicherungsansprechperson des HTV melden,
  • Unfall- bzw. Schadenformular der ARAG Sportversicherung ausfüllen (über den Verein oder online),
  • ärztliche Unterlagen, Diagnosen und Rechnungen sammeln und beifügen,
  • keine eigenen Schuldanerkenntnisse oder Zusagen zur Kostenübernahme abgeben,
  • Schäden nicht „privat“ regulieren, sondern über den Verein laufen lassen,
  • Fristen beachten, insbesondere bei möglichen Invaliditätsschäden.

7. Beispiel aus der Praxis: Beinbruch und Übergangsleistungen

Ein Beinbruch ist ein klassischer Unfall im Sinne der Sportversicherung. Die Kosten der medizinischen Behandlung werden in der Regel vollständig von der eigenen Krankenkasse übernommen.

Die Sportversicherung leistet zusätzlich in folgenden Konstellationen:

  • Übergangsleistungen:
    Bestehen 6 Monate nach dem Unfall noch unfallbedingte Einschränkungen der Leistungsfähigkeit, kann eine Übergangsleistung von 1.000 € gezahlt werden. Sind auch nach 9 Monaten weiterhin Einschränkungen nachweisbar, kann eine weitere Übergangsleistung von 1.000 € hinzukommen (insgesamt bis 2.000 €).
  • Invaliditätsleistung:
    Bleiben dauerhafte Schäden zurück (z. B. erheblich eingeschränkte Beweglichkeit oder Belastbarkeit), erfolgt eine Entschädigung nach der Invaliditätsstaffel. Die Höhe richtet sich nach dem ärztlich festgestellten Invaliditätsgrad.

Ein normal heilender Beinbruch ohne langfristige Folgen führt in der Praxis häufig zu keiner Geldleistung aus der Unfallversicherung, da keine dauerhafte Invalidität vorliegt und die Kriterien für Übergangsleistungen nicht erfüllt sind.


Weitere Infos findet ihr auch unter unseren FAQs!


Wichtiger Hinweis:
Diese Übersicht hat den Stand Dezember 2025 und dient der Information unserer Mitglieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Unterlagen des LandesSportBund Niedersachsen e.V. und der ARAG Sportversicherung. Bei Fragen hilft der Vorstand des Helmstedter Tennis-Verein e.V. gerne weiter.